Sachaufwand Kindertagespflege Auflistung

Was zählt zum Sachaufwand Kindertagespflege Auflistung? Hier finden Sie eine Übersicht. Nutzen sie alle Möglichkeiten bei der Einkommensteuer-Erklärung!

Steuererklärung Symbolbild

Allgemeines Sachaufwand Kindertagespflege

Es gilt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.11.2016 “Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege”. Ab dem Steuerjahr 2023 gilt das Schreiben vom 06.04.2023. Das Schreiben und weitere Infos finden Sie hier….

Auflistung Sachaufwand Einzelnachweis

Wenn Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die Kindertagespflege die Pauschale nicht nutzen möchten, dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Betriebsausgaben im Einzelnachweis nachzuweisen. Welche Ausgaben Sie für den Sachaufwand ansetzen können, haben wir in einer Auflistung zusammengestellt.

Als Sachaufwand zählen viele Ausgaben.


Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Oberbegriffe:

  • pädagogisches Fördermaterial
  • sächlicher Verwaltungsaufwand
  • Energie- und Mietkosten
  • Dienstleistungen (bezogene Leistungen)
  • Fort- und Weiterbildung
  • V…..
  • E…..
  • F…..
  • sonstige Aufwendungen
  • Miete/Zinsen
  • A…..
  • Werbung und Repräsentation
  • Abschreibung für Abnutzung bei Anschaffung

Umfrage: Warum benötigen Sie eine Auflistung des Sachaufwandes?

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Sachaufwand Pauschale

Für die Betreuung eines Kinder mit einer wöchentlichen Buchungszeit von 40 Stunden können Sie üblicherweise eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 300 Euro (ab dem Steuerjahr 2023: 400 Euro) pro Monat ansetzen. Werden weniger Stunden betreut, ist diese Pauschale entsprechend zu kürzen. Bitte beachten Sie dabei die o.g. Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Die Nutzung der Pauschale im Rahmen der Steuererklärung ist übrigens nicht immer möglich. In manchen Fällen bleibt also nur der Einzelnachweis.

Wir bieten jährliche Schulungen und Informationen für Mitglieder und Nichtmitglieder an. Dazu arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.

Besonderheiten in der Corona-Pandemie

Berechnung des Sachaufwandes als Pauschale

Für die Erstellung der Steuererklärung können Sie die Betriebsausgaben mit Hilfe der Betriebskostenpauschale (auch Sachaufwandpauschale) ermitteln. Dazu stellen wir ein Online-Tool bereit. Und so funktioniert es: Sie geben die wöchentlichen Buchungszeiten von bis zu 8 Kindern ein und erhalten sofort die errechnete Pauschale für ein Jahr angezeigt.

Hinweis: Dieser Online-Rechner ist für unsere Mitglieder kostenlos nutzbar.

Berechnungsbeispiel für den Sachaufwand als Pauschale

zur Modellrechnung Betriebskostenpauschale

Weitere interessante Fragen

Welche Fristen sind zu beachten?

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