Die Regionalgruppe Helmstedt fragte am 24.11.2021 bei der Berufsgenossenschaft nach, wie eine Kindertagespflegeperson die Ansteckung nachweisen soll. Konkret ging es um Ansteckung mit Erkältungs- bzw. Grippeerkrankung. Aber auch Berufs- und Infektionskrankheiten wurden angesprochen. Reicht für die Meldung eine Bestätigung der Eltern oder ist ein ärztliches Attest erforderlich? Welche Formulare sind dafür zu nutzen?
Das genannte Formblatt finden Sie hier: Meldung Formblatt K3030
Informationen zu Berufskrankheiten und die aktuelle BK-Liste finden Sie unter
http://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/index.jsp.
Die Anfrage sowie die Antwort der BGW finden Sie hier: