Welche Möglichkeiten der Erstattung von Elternbeiträgen gibt es, wenn Kindertagespflegestellen wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind? Dazu informiert die Stadt Offenbach am Main mit folgendem Infobrief:
„Eine ausgefallene Betreuungszeit, die auf unverschuldete Verhinderung der Tagespflegemutter durch eigene Erkrankung oder einer Erkrankung der eigenen Kinder zurückzuführen ist, kommen nur zum Abzug, wenn sie mehr als 2 Wochen hintereinander betragen.“
Quelle: Stadt Offenbach am Main, 31.01.2022