Dieser Brief der Regionalgruppe Rheinhessen-Nahe geht an die Jugendämter Mainz, Mainz-Bingen, das Landesjugendamt für Soziales, Jugend und Versorgung sowie an Landrätin Dorothea Schäfer als Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
Je nach Landkreis sind uns Tagespflegepersonen unterschiedliche Satzungen vorgegeben. Diese richten sich nach den Empfehlungen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. In dieser Empfehlung selbst ist eine regionale Abstimmung über Sach- und Förderleistung als wünschenswert festgelegt.
Dies trifft bisher leider nicht zu, jeder Landkreis hat andere Regelungen bezüglich der Förderleistung und den Zahlungen für Ausfalltage bei Krankheit der Kinder.