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Stellungnahme zur Festsetzung der Entgelte (Stadt Schwerin)

Die Stadt Schwerin plant eine Änderung bei den Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege und insbesondere bei den Regelungen zum Entgelt. In diesem Zusammenhang erhielten die Tagespflegepersonen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. wurde von ihren Mitgliedern um Unterstützung gebeten. Gerne haben wir eine Stellungnahme erstellt und der Stadt Schwerin fristgerecht übermittelt.

„Es ist positiv zu bewerten, dass die Tagespflegepersonen angehört werden. […] ebenfalls positiv zu erwähnen ist, dass die Verpflegungskosten erhöht werden, ebenso die Vergütungszahlung für Urlaub und Krankentage.“

Alexandra Bayram, 1. Vorsitzende der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.

Im Detail ergeben sich jedoch etliche Punkte, die man kritisch anmerken muss, die noch inhaltlich überarbeitet werden müssen. So hat unsere Stellungnahme insgesamt auch einen Umfang von 16 Seiten.

Zunächst muss man jedoch feststellen, dass die Kindertagespflege nach SGB VIII ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur institutionellen Betreuung im U3 Bereich und gleichzeitig für die Kommunen die preisgünstigste Betreuungsform ist.

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