Eigene Homepage und die Gefahr von Abmahnungen

Aktuell werden Firmen, Unternehmen und Selbständige deutschlandweit reihenweise abgemahnt. Anwaltskanzleien beziehen sich dabei u.a. auf ein Urteil des Landgerichtes München vom 20.01.2022. Auch Tagespflegepersonen sind von den Abmahnungen betroffen.

Urteil vom 20.01.2022

In einem Fall sah es das Landgericht München als erwiesen an, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts verletzt seien, wenn auf der Homepage das Angebot von Google Fonts so eingebaut ist, dass die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen wird. Auf dieses Urteil (LG München, Urteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/29) beziehen sich Anwaltskanzleien und verschicken kostenpflichtige Abmahnungen.
Daher empfehlen wir dringend, die eigene Homepage zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Schnelltest

Einen kostenlosen Schnelltest kann man beispielsweise hier durchführen:
https://sicher3.de/google-fonts-checker/
https://google-fonts-checker.54gradsoftware.de/de-DE
Diese Links sind nur als Beispiel für den Test auf die korrekte Einbindung der Google-Fonts zu verstehen.

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