„Corona-Auszeit für Familien“

Bei der Corona-Auszeit bezahlen Sie für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen.

Familien können den Zuschuss bis zu zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergünstigung, Plätze stehen begrenzt zur Verfügung.

Ob Ihr Einkommen unterhalb der Grenze liegt und Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit dem Online-Check ermitteln.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien/corona-auszeit-urlaub-familien-185706

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