Hat man eine Riester-Versicherung und arbeitet man in der Kindertagespflege dann kann diese Information wichtig sein!
„Warum hat mir das niemand vorher gesagt?“
Es geht hier um den Fall, dass man als Selbständige in manchen Jahren mehr Geld verdient und in anderen Jahren weniger. Das Einkommen schwankt und ist nicht in jedem Jahr gleich. Jeder weiß das. Es kann für die Riester-Versicherung von großer Bedeutung sein!
Arbeitseinkommen
Kindertagespflegepersonen sind meist selbständig tätig und dennoch gesetzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung verschickt von Zeit zu Zeit einen Beitragsbescheid. Darin sind zwei Zahlen interessant: Das „zuletzt nachgewiesene Arbeitseinkommen“ – Diese Zahl sollte mit dem letzten Einkommensteuerbescheid übereinstimmen. Außerdem wird ein „dynamisiertes Arbeitseinkommen“ genannt. Dazu wird das gemeldete Arbeitseinkommen mit einem festgelegten Faktor multipliziert. Die gesetzliche Rentenversicherung geht davon aus, dass das Einkommen im folgenden Jahr höher sein wird als im vorangegangenen Jahr. Auf diese Weise soll für pflichtversicherte Selbständige eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung erreicht werden.
Riester-Versicherung
Eine Kindertagespflegeperson ist im Regelfall pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit gilt sie in der Riester-Versicherung als unmittelbar zulageberechtigt (§ 10a EstG).
Hat man eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen, so muss man sein voraussichtliches Arbeitseinkommen jährlich melden. Diese Zahl wird genutzt, um die Eigenbeiträge zu berechnen. Oftmals gibt es jedoch das Problem, dass das tatsächliche Einkommen noch unbekannt ist, weil der erforderliche Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt. Man kann also lediglich eine Schätzung des Einkommens angeben.
Allerdings fragt die Riester-Versicherung das Arbeitseinkommen parallel auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Und diese meldet nicht das tatsächliche Arbeitseinkommen laut Einkommensteuerbescheid (der ja noch nicht vorliegt), sondern das von ihr selbst errechnete dynamisierte Arbeitseinkommen. Auch das ist eine Schätzung.
Verwirrung
Die Kindertagespflegeperson meldet beispielsweise an die Riester-Versicherung 15.000 Euro (weil es ein schlechtes Jahr mit wenig Kindern war). Die gesetzliche Rentenversicherung meldet aber 22.000 Euro.
Frage: Welches Einkommen ist denn nun das richtige?
Dazu informiert die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA):
„Gemäß BMF-Schreiben vom 21.12.2017 Rz. 72 ergeben sich die beitragspflichtigen Einnahmen bei rentenversicherungspflichtigen Selbständigen aus der vom Rentenversicherungsträger [Anm: Gesetzliche Rentenversicherung] erstellten Bescheinigung.
Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Gemäß § 14 Absatz 1 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) sind für den Nachweis der Rentenversicherungspflicht bzw. der Zulageberechtigung die Angaben des zuständigen Sozialversicherungsträgers maßgebend.
Insoweit ist die ZfA an die gemeldeten Einnahmen des Rentenversicherungsträgers gebunden.“
Es hilft in diesem Fall auch nicht, wenn man den Einkommensteuerbescheid nachreicht, sobald er ausgestellt wurde.
Folgen für die Riester-Versicherung
- Für die Riester-Versicherung zählt nur das von der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldete Einkommen, wenn es über dem tatsächlichen Einkommen liegt.
- Die zu zahlenden Eigenbeiträge werden auf dieser höheren Grundlage berechnet.
- Die Kindertagespflegeperson hat aber die Eigenbeiträge auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens bezahlt – und damit zu wenig!
- Eine Nachzahlung der Eigenbeiträge ist nicht mehr möglich.
- Letztendlich kürzt die Riester-Versicherung die staatlichen Zulagen, da zu geringe Eigenbeiträge geleistet wurden.
- Dadurch verringert sich der Rentenanspruch.
TIPP
Jeder kann sich zur Kontrolle einen sog. „Versicherungsverlauf“ von der Gesetzlichen Rentenversicherung zusenden lassen. Darin sind alle bisherigen Jahre und alle Zahlen aufgeführt. Ist absehbar, dass im aktuellen Jahr ein deutlich niedrigeres Einkommen als im Vorjahr zu erwarten ist, so sollte Kontakt mit dem Anbieter der Riester-Versicherung aufgenommen werden. Dabei kann man das weitere Vorgehen besprechen und eventuelle Nachteile für die Rente vermeiden.