Die Tagesmutter

Was ist eine Tagesmutter? Woher kommt der Begriff? Ist der Begriff „Tagesmutter“ heute noch zeitgemäß? Dies und mehr wollen wir hier etwas näher betrachten:

Um ein Kind aufzuziehen,
braucht es ein ganzes Dorf

Dieses nigerianische Sprichwort drückt aus, was auch in unseren Breiten früher völlig normal war:
Die Betreuung von Kindern im Familien-, Nachbarschafts- oder dörflichen Verbund. Die gegenseitige Unterstützung war Alltag. Das Phänomen der Kleinfamilie ist eine Entwicklung des 20. Jahrhunderts.

Der gesellschaftliche Wandel hat dazu geführt, dass immer mehr Mütter aufgrund guter Ausbildung und emanzipatorischen Fortschrittes ihre berufliche Entwicklung nicht vernachlässigen möchten. Teils müssen sie aber auch arbeiten gehen, weil durch die wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre ihr Einkommen für den Erhalt der Familie unerlässlich ist, sei es, dass ein Einkommen nicht mehr reicht oder sie gar alleine für ihr Kind(er) und sich sorgen müssen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie nahm in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts immer mehr Fahrt auf. Was in der ehemaligen DDR Standard war, nämlich eine Kinderbetreuung vom Kleinkindalter an, musste erst den Weg in die bundesdeutsche Realität finden. Krippenplätze waren sehr rar und auch meist nur in großen Städten zu finden.

Da kam mit dem 1973 in Deutschland erschienenen Artikel in der Frauenzeitschrift „Brigitte“, in dem ein neuer Beruf aus Schweden vorgestellt wurde, ein frischer Impuls ins Land.

Symbolbild: Eine Tagesmutter
Symbolbild: Eine Tagesmutter (Quelle: Bild von Please Don’t sell My Artwork AS IS auf Pixabay )

Ein neuer Begriff: die Tagesmutter

Nicht nur die Bezeichnung, auch die dahinterstehende Idee wurde übernommen. Aus der „Dagmamma“ wurde die „Tagesmutter“.

Auch Politik und Wissenschaft nahmen sich des Themas an, denn eines war klar: Betreuungsplätze mussten her.

Die Umsetzung fand auf verschiedenen Wegen statt. Es gab die privat bezahlten, freiberuflichen Tagesmütter. Mancherorts wurden Tagesmütter aber auch durch die Träger der öffentlichen Jungendhilfe engmaschig begleitet. Für ein eingeschränktes Klientel standen auch schon vor dem Jahre 2005 öffentlich geförderte Plätze bereit.

Die Tagesmutter in der Kindertagespflege

Seit 1990 ist die Kindertagespflege im Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – (später: Sozialgesetzbuch VIII – SGB VIII) verankert.

Weitere gesetzliche Vorgaben auf Bundes- und Landesebene kamen hinzu. Nach 2005 wurde die öffentlich geförderte Kindertagespflege für alle Familien, zwar zögerlich, aber letztendlich flächendeckend eingeführt.

Anspruch auf einen Betreuungsplatz

Nachdem im Jahre 2013 der Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Kita oder Kindertagespflege für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag gesetzlich verankert wurde, kam der Kindertagespflege nochmal eine ganz andere Bedeutung zu.

Aus Tagesmüttern und Tagesvätern wurden Kindertagespflegepersonen.

Analog gewann die Ausbildung immer mehr an Bedeutung.

Ausbildung zur Tagesmutter

Da dieser Bereich in die Zuständigkeit der Länder und Gemeinden fällt, sind die Voraussetzungen in unterschiedlicher Qualität in den einzelnen Landesgesetzen verankert. Sie werden in den einzelnen Kommunen unterschiedlich gefordert und gefördert, liegen aber auch durchaus in der Verantwortung der selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen.

Wenn es auch ein Bemühen auf politischer und staatlicher Ebene für eine sinngebende Gestaltung der rechtlichen Voraussetzungen gibt, kommt es durch das bundesdeutsche föderale System zu einem großen Ungleichgewicht in den Rahmenbedingungen, unter denen die Kindertagespflegepersonen in den einzelnen Bundesländern arbeiten.

Insbesondere die Ereignisse des Jahres 2020 zeigten deutlich, welche Bundesländer sich der großen Bedeutung der Kindertagespflege bewusst sind und welche sich nach wie vor in der Anerkennung dieses wichtigen Standbeines der gesamtdeutschen Betreuungslandschaft schwertun.

Die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.

Tagesmutter - BvK e.V.
seit 2009 setzen wir uns für Tagesmütter und Tagesväter ein

Wir als Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. bemühen uns weiterhin, dieser nicht wegdenkbaren alternativen Betreuungsform zu ihrem Recht zu verhelfen, indem wir unsere Kollegen und Kolleginnen in allen Belangen ihrer Tätigkeit zur Seite stehen.

Auch wenn die Kindertagespflege in Deutschland im Jahre 2023 ihren 50. Geburtstag feiert, gibt es noch viel zu tun.

Artikel der „Brigitte“: 10 Vorteile der Tagesmutter-Betreuung

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