Wieviel verdient eine Tagesmutter? Wie hoch ist der Stundenlohn? Bekommt sie den gesetzlichen Mindestlohn? Um diese Themen geht es in diesem Artikel.
Arten der Kindertagespflege
Kindertagespflege gibt es in unterschiedlichsten Varianten. Gerade das macht diese Betreuungsform so attraktiv und variabel einsetzbar.
- Eine Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich „Tagesmutter„) kann grundsätzlich in selbständiger Tätigkeit oder auch im Angestelltenverhältnis arbeiten.
- Sie kann alleine arbeiten oder in einer Großtagespflege.
- Sie kann in ihren Privaträumen, im Haushalt der Eltern, in externen Räumen oder auch in Räumen einer Kindertageseinrichtung arbeiten. Auch Mischformen sind möglich.
Wo ist die Bezahlung geregelt?
In den weitaus meisten Fällen kommt §23 SGB VIII zur Anwendung. In diesem Bundesgesetz sind die Zahlungen geregelt. Dazu gehören
- die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen
- einen Betrag zur Anerkennung der Förderleistung
- die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung
In einigen Fällen wird auch eine private Bezahlung vereinbart, die entweder zusätzlich zur Bezahlung nach § 23 SGB VIII zu leisten ist oder die Bezahlung nach § 23 SGB VIII vollständig ersetzt.
Wieviel verdient eine Tagesmutter?
Im Internet finden sich pauschale Angaben zum Verdienst, die oftmals aber nicht nachprüfbar sind. Daher warnen wir davor, pauschalen Angaben blind zu vertrauen, falls Sie planen, in der Kindertagespflege zu arbeiten. Stattdessen bieten wir eine Modellrechnung an, mit der Sie einfach durchrechnen können, wie hoch der Verdienst bzw. der zu versteuernde Gewinn sein kann:
Ist eine Kindertagespflegeperson selbständig tätig, so berechnet sich das zu versteuernde Einkommen aus den Betriebseinnahmen und -Ausgaben. Aus dem sog. Gewinn sind dann noch zu zahlen: die Steuern, Rücklagen für Einnahmeausfälle, Sozialabgaben. Allerdings wird nach § 23 SGB VIII ein Teil der Unfallversicherung, der Alterssicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung erstattet. Und diese Erstattungen sind nach derzeitiger Regelung steuerfrei.
Der Verdienst ist in der Höhe begrenzt. Die maximale Anzahl der Kinder wird meist durch Landesgesetze geregelt bzw. in der Pflegeerlaubnis festgelegt. Die Buchungszeiten legen üblicherweise die Eltern in Absprache mit der Tagesmutter fest. Der bezahlte Stundensatz ist durch Beschlüsse des kommunalen Gremiums (meist Stadtrat, Landkreistag oder Jugendhilfeausschuss) festgelegt.
Beispiel: Eine Tagesmutter betreut 4 Kinder mit jeweils 40 Wochenstunden und erhält monatlich dafür pro Kind 1.000 Euro. Der Betrag besteht aus einem Anerkennungsbetrag und der Sachkostenerstattung. Das ergibt Betriebseinnahmen in Höhe von 48.000 Euro pro Jahr. Statt einer Einzelkostenabrechnung gestattet die Finanzverwaltung für den Nachweis der Betriebsausgaben den Abzug einer Betriebskostenpauschale. Diese Betriebskostenpauschale beträgt pro Jahr 19.200 €. Daraus errechnet sich ein zu versteuernder Gewinn wie folgt: 48.000 ./. 19.200 = 28.800 Euro. (Die Zahlen sind gerundet | Alle Angaben ohne Gewähr)
Bitte beachten Sie: Die Rahmenbedingungen sind in den Städten und Kreisen in Deutschland höchst unterschiedlich. Ebenso kann die Nachfrage nach freien Plätzen höchst unterschiedlich sein. Daher erscheinen diese Zahlen für manche Tagespflegepersonen sehr hoch und für andere sehr niedrig zu sein. Wenn Sie Kinder mit geringeren Buchungsstunden betreuen, so verringern sich selbstverständlich die Zahlen erheblich.
Ausgaben verringern den Verdienst
Die Betriebsausgaben können als Pauschale errechnet werden. Ist eine Pauschale nicht gewünscht, so kommt alternativ eine Abrechnung nach Einzelkostennachweis in Frage. Dabei müssen alle Ausgaben durch Belege und Buchungen nachgewiesen werden. Welche Variante günstiger ist kann nur durch eine Vergleichsberechnung festgestellt werden.
Wie hoch ist der Stundenlohn?
Von „Stundenlohn“ kann man nicht sprechen. Ein Selbständiger erhält keinen „Lohn“. Mit dem Begriff gemeint ist sicherlich der Verdienst pro Stunde.
Dazu muss man jedoch zunächst klären, welche Werte man in die Berechnung einfließen lässt. Nimmt man (wegen der einfacheren Berechnung) den zu versteuernden Gewinn, dann bleiben elementare Dinge außen vor. Dazu gehören u.a. die nötigen Rücklagen, die ein Selbständiger bilden muss. Nimmt man die reinen Buchungsstunden der Kinder, dann fehlen sämtliche Vor- und Nachbereitungszeiten, die Elterntelefonate am Abend, die Zeiten für Büroarbeit u.v.m.
Wieviel verdient eine Tagesmutter? Dazu empfehlen wir auch einen Blick in die Studie „Mindestens den Mindestlohn„.
Von dem Verdienst müssen dann noch die Rücklagen für Ausfallzeiten, Sozialabgaben (zu 50%) und eine eventuell vorhandene Arbeitslosenversicherung (zu 100%) bezahlt werden.
leistungsgerechte Bezahlung?
Gemäß §23 SGB VIII ist der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung „leistungsgerecht“ auszugestalten. Im Gesetz steht jedoch nicht, dass am Ende des Monats ein existenzsichernder Betrag im Geldbeutel sein muss. Es handelt sich hier nicht um einen „Mindestlohn“. Oftmals haben die Bundesländer auch keine Untergrenze der Bezahlung festgelegt, so dass die tatsächliche Höhe eine Entscheidung des zuständigen Gremiums (z.B. Jugendhilfeausschuss) sein kann.
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