Anerkennungsbetrag

Der Anerkennungsbetrag in der Kindertagespflege ist eine finanzielle Unterstützung, die Kindertagespflegepersonen für ihre pädagogische Arbeit erhalten können.

Im §23 SGB VIII heißt es: „einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung“. Dieser Betrag wird von den Jugendämtern gezahlt und soll die Anerkennung für die erbrachten Leistungen decken. Der Anerkennungsbetrag wird oft auf Grundlage der Anzahl der betreuten Kinder und der betreuten Stunden berechnet. Der Betrag dient dazu, die berufliche Tätigkeit der Kindertagespflegeperson zu unterstützen und ihre professionelle Arbeit anzuerkennen.

Der Anerkennungsbetrag ist nicht in allen Bundesländern gleich geregelt und kann daher je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen.

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