Aufsichtspflicht

Rechtliche Verantwortung der Kindertagespflegeperson bzw. der Eltern für das Wohlergehen der Kinder.

Die Aufsichtspflicht beschreibt die gesetzliche Verantwortung der Kindertagespflegeperson, das betreute Kind vor Gefahren zu schützen und Schäden zu verhindern. Sie beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern und endet, wenn das Kind wieder in die Obhut der Sorgeberechtigten übergeben wird.

In dieser Zeit muss die Kindertagespflegeperson stets sicherstellen, dass das Kind altersgemäß beaufsichtigt wird. Dabei richtet sich der Umfang der Aufsicht nach dem Alter, Entwicklungsstand, Verhalten und der Situation des Kindes. Es geht nicht darum, das Kind ständig zu kontrollieren, sondern ihm einen sicheren Rahmen zu geben, in dem es sich frei und geschützt entfalten kann.

Die Aufsichtspflicht umfasst sowohl den Schutz vor Gefahren von außen als auch vor eigenem Fehlverhalten. Auch bei Ausflügen, dem Spielen im Garten oder dem Mittagsschlaf bleibt die Kindertagespflegeperson verantwortlich. Wichtig ist dabei die vorausschauende Organisation des Alltags, um Risiken zu minimieren. Die Aufsichtspflicht ist ein zentraler Bestandteil der Fürsorge und des professionellen Handelns in der Kindertagespflege. Sie dient dem Wohl des Kindes und dem Vertrauen der Eltern.

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