Betriebskostenpauschale

Pauschaler Geldbetrag zur Deckung der Kosten in der Kindertagespflege. Darunter fallen u.a. Ausgaben für Spielmaterial, Strom, Hygieneartikel.

Die Betriebskostenpauschale (BKP) wird manchmal auch als Sachkostenpauschale bezeichnet und ist ein finanzieller Zuschuss, den Kindertagespflegepersonen vom Jugendamt erhalten, um die laufenden Kosten für den Betreuungsalltag zu decken. Sie dient dazu, Ausgaben für Spielmaterialien, Bastelbedarf, Hygieneartikel, Möbel, Haushaltsgeräte, Strom, Wasser oder Reinigungsmittel anteilig zu finanzieren.

Die Höhe der Pauschale ist je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich geregelt und wird häufig pro betreutem Kind und Betreuungsstunde gewährt. Sie ist Teil der Gesamtvergütung, die Kindertagespflegepersonen zusätzlich zur laufenden Geldleistung für ihre pädagogische Arbeit erhalten. Die Betriebskostenpauschale soll sicherstellen, dass eine kindgerechte Ausstattung gewährleistet werden kann, ohne dass die Kindertagespflegeperson die Kosten allein tragen muss.

In vielen Fällen ist keine gesonderte Abrechnung dieser Ausgaben notwendig, da es sich um eine Pauschale handelt. Dennoch müssen die verwendeten Materialien und Anschaffungen stets dem Kindeswohl und den pädagogischen Anforderungen entsprechen. Eine regelmäßige Anpassung der Pauschale an steigende Kosten ist wünschenswert, wird aber nicht überall umgesetzt. Die Betriebskostenpauschale trägt somit zur Qualitätssicherung in der Kindertagespflege bei. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Rahmenbedingungen für eine verlässliche und kindgerechte Betreuung.

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