Bildungsauftrag

Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege ist gesetzlich im SGB VIII verankert und verpflichtet Kindertagespflegepersonen dazu, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten, zu fördern und zu stärken.

Bildung wird dabei als ganzheitlicher Prozess verstanden, der im Alltag stattfindet – beim Spielen, Sprechen, Beobachten und Entdecken. Jedes Kind bringt eigene Interessen, Fähigkeiten und Lernerfahrungen mit, an die die Kindertagespflegeperson individuell anknüpft. Der Bildungsauftrag umfasst sowohl sprachliche, motorische, soziale, kognitive als auch emotionale Bildungsbereiche.

Lernen geschieht in der Kindertagespflege vor allem über Beziehungen, Erfahrungen und durch aktives Tun. Die Kindertagespflegeperson schafft eine anregende Umgebung, die Neugierde weckt und die Selbstbildungspotenziale des Kindes unterstützt. Dabei steht nicht das Vermitteln von Wissen im Vordergrund, sondern das Ermöglichen von Erfahrungen.

Die Bildungsarbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und orientiert sich an den jeweiligen Landesrichtlinien zur frühkindlichen Bildung. Der Bildungsauftrag ist somit ein zentraler Bestandteil der pädagogischen Qualität in der Kindertagespflege.

Nach oben scrollen