Betriebskostenpauschale – Pauschaler Geldbetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen Kindertagespflegepersonen die Ausgaben nachweisen. Dies kann erfolgen durch Einzelbelegabrechnung aller Ausgaben. Um den Vorgang zu vereinfachen wird von der Finanzverwaltung akzeptiert, dass die sog. Betriebskostenpauschale angewendet wird. Damit sind alle Ausgaben pauschal abgegolten. Die Wahl des Nachweises (Einzelbelege oder BKP) kann jedes Jahr neu getroffen werden. Daher macht es Sinn, in jedem Fall zu prüfen, welche Variante günstiger ist.
Nicht verwechseln mit der Sachkostenerstattung durch das Jugendamt.