Kinderschutz

Kinderschutz bedeutet, das Wohl des Kindes aktiv zu wahren und es vor Gefährdungen zu schützen – sowohl körperlich als auch seelisch.

In der Kindertagespflege trägt die Kindertagespflegeperson eine besondere Verantwortung, frühzeitig Anzeichen von Vernachlässigung, Gewalt oder Überforderung im familiären Umfeld zu erkennen. Grundlage für das Handeln ist § 8a SGB VIII, der den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung regelt.

Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, sich regelmäßig zum Thema Kinderschutz fortzubilden und ein erhöhtes Bewusstsein für mögliche Risiken zu entwickeln. Kommt es zu einem Verdacht auf eine Gefährdung, muss dieser beobachtet und dokumentiert werden. In einem solchen Fall ist die Kindertagespflegeperson verpflichtet, das Jugendamt einzuschalten oder eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Beratung hinzuzuziehen.

Ziel ist immer, das Kind zu schützen und gleichzeitig das Vertrauensverhältnis zu den Eltern respektvoll zu bewahren. Aber auch im Alltag zeigt sich Kinderschutz: durch sichere Räume, verlässliche Strukturen und wertschätzende Beziehungen. Kinderschutz beginnt bei der Haltung – er ist fester Bestandteil professionellen pädagogischen Handelns in der Kindertagespflege. Der Schutz des Kindeswohls steht dabei immer an erster Stelle.

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