Pflegeerlaubnis

Offizielle Genehmigung des Jugendamts, um ein oder mehrere Kinder

  • außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten
  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate

betreuen zu dürfen. Die Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VIII.

Vergleiche dazu: Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

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