Offizielle Genehmigung des Jugendamts, um ein oder mehrere Kinder
- außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten
- während eines Teils des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als drei Monate
betreuen zu dürfen. Die Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VIII.
Vergleiche dazu: Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen