Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und müssen daher selbst für ihre Pflegeversicherung sorgen.
Sie können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich nach dem Einkommen und sind einkommensabhängig gestaffelt. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten für selbstständige Kindertagespflegepersonen spezielle Tarife oder Beratungsmöglichkeiten an. Eventuell kann man auch in einer Familienversicherung bleiben.
Die Pflegeversicherung ist verpflichtend.
In §23 SGB VIII ist die laufende Geldleistung festgelegt. Dazu gehört auch die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung“.