Als Randzeiten werden in der Kindertagespflege die Betreuungszeiten bezeichnet, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen liegen – zum Beispiel früh am Morgen, abends oder am Wochenende.
Diese Zeiten sind besonders relevant für Eltern, die im Schichtdienst, in der Pflege, im Einzelhandel oder in anderen Berufen mit atypischen Arbeitszeiten tätig sind. Kindertagespflegepersonen können mit ihrer flexiblen Betreuung oft besser auf solche Bedarfe reagieren als institutionelle Einrichtungen. Die Betreuung während der Randzeiten ist jedoch meist individuell mit den Eltern und dem Jugendamt abzustimmen.
Nicht alle Kommunen fördern diese zusätzlichen Zeiten automatisch – häufig muss ein besonderer Bedarf nachgewiesen werden. Für Kindertagespflegepersonen bedeutet Randzeitenbetreuung eine besondere Herausforderung, da sie mit einer Ausweitung der Arbeitszeiten und erhöhtem organisatorischem Aufwand verbunden sein kann. Gleichzeitig stellt sie eine wichtige Ergänzung zur Regelbetreuung dar. Sie trägt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und stärkt die bedarfsgerechte Kinderbetreuung. Die konkrete Ausgestaltung ist abhängig von den kommunalen Richtlinien und der persönlichen Bereitschaft der Kindertagespflegeperson.