Unfallversicherung

Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und sind dennoch Pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung (BGW).

Unfallversicherung ist wichtig zur Absicherung der Kinder und der Kindertagespflegepersonen. Für Kinder ist die gesetzliche Unfallversicherung wichtig. Für Kindertagespflegepersonen ist die BGW wichtig.

Es gibt eine Pflicht zur Anmeldung bei der BGW. Die Beiträge richten sich nach der gewählten Versicherungssumme. Diese sollte so gewählt werden, dass im Versicherungsfall alle Kosten und Ausgaben gedeckt sind. Zusätzlich sollte auch der gewohnte Lebensstandard abgesichert sein.

In §23 SGB VIII ist die laufende Geldleistung festgelegt. Dazu gehört auch die „die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung“.

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