Am Dienstag, 09.11.21 wurde die Normenkontrollklage einer Cottbuser Kindertagespflegeperson am OVG Berlin-Brandenburg verhandelt. Ergebnis für die Stadt Cottbus: Vergütung von Tagespflegepersonen und erweiterte Voraussetzungen für Erlaubnis zur Kindertagespflege rechtswidrig.
Der 6. Senat entschied, wie schon in einer Verhandlung einer Kindertagespflegeperson aus Märkisch-Oderland- am 22.06.2020, dass die Förderleistung nicht leistungsgerecht sei.
Auch die schulische und berufliche Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis, welche in der Richtlinie der Stadt Cottbus geregelt ist, ist für unwirksam erklärt worden.
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg
https://www.berlin.de/2021/pressemitteilung.1144900.php
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (Urteil vom 9. November 2021 OVG 6 A 3/20).