Herzlich Willkommen zu unserer Umfrage für Bayern:
Sachkosten in der Kindertagespflege
Gemäß §23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII umfasst die laufende Geldleistung
die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen.
Quelle: § 23 SGB VIII
Mit dieser Umfrage wollen wir den aktuellen Stand in Bayern ermitteln. Daraus erstellen wir eine Übersicht, damit man die Rahmenbedingungen in verschiedenen Landkreisen und Städten vergleichen kann.
Eintragungen sind möglich bis 23.04.2023
Hier gelangen Sie zur Umfrage (Es öffnet sich ein separates Fenster).
Die Umfrage dauert nur wenige Minuten. Alle Eingaben werden selbstverständlich anonym ausgewertet.
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aktueller Stand
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