Bayernfahne

Förderung mobiler Luftreinigungsgeräte und Lüftungsanlagen

Mit der Förderrichtlinie vom 14.07.2021 unterstützt der Freistaat Bayern die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten und dezentralen Lüftungsanlagen u.a. in Großtagespflegestellen (Kindertagespflege). Damit können Gruppen- und Funktionsräume ausgestattet werden. Allein arbeitende Kindertagespflegepersonen sind leider nicht antragsberechtigt.

Antrag auf Förderung von Luftreinigungsgeräten

Der Antrag ist über die Gemeinden beim zuständigen Landkreis bzw. der Bezirksregierung zu stellen (Gemeinden sind antragsberechtigt).

Antragsfrist ist der 31.12.2021.

Förderhöhe für Luftreinigungsgeräte

Die Zuwendung beträgt bist zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Höchstbetrag wurden 1.750 Euro je Raum festgelegt.

Förderrichtlinie

Die Richtlinie zur Förderung ist hier zu finden:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-500/

Informationen des Ministeriums

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert ausführlich über die Förderung:

Meldung vom 06.07.2021

Informationen und FAQ auf der Homepage

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