Kinderbetreuung: SARS-CoV-II und angepasstes Hygienekonzept des Landes Hessen
Hygienekonzept Stand 24.03.2022
Da in der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes keine Testpflichten für Kita-Beschäftigte geregelt sind, sieht das angepasste Hygienekonzept an dieser Stelle eine Testempfehlung vor.
Zitat aus dem Schreiben vom 28.03.2022