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Lehrte: Zuschuss für Ausstattung

In der Stadt Lehrte (Niedersachsen) tritt ab 01.01.2022 eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Demnach können Kindertagespflegepersonen einen Zuschuss für Ausstattung bis zu 5.000 Euro beantragen für Ausstattungsgegenstände, die für die Kindertagespflege benötigt werden. Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

„Der Betreuungsraum ist für die frühkindliche Bildung und Erziehung sehr bedeutsam – auch für die Kindertagespflege, die in privaten Räumen angeboten wird.“

Manuela Kirsch, Fachberatung Kindertagespflege (Zitat aus www.lehrte.de)

Quelle: Homepage Stadt Lehrte (Stand: 06.01.2022)

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