Rundschreiben des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 17.03.2022
Ab dem 20. März 2022 entfallen die Empfehlungen des „Niedersächsischen Rahmen-Hygiene-plan Corona Kindertagesbetreuung“ (RHP) ohne Nachfolgeregelung. […] Die nach § 43 Absatz 1 SGB VIII erlaubnispflichtige Kindertagespflege ist von der Verpflichtung zur Erstellung eines Hygieneplans ausgenommen. Auch hier wären jedoch ebenfalls weiterhin Vorkehrungen zur Gewährleistung von Hygiene insbesondere in der Zusammenarbeit mehrerer Kindertagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten (Großtagespflege) zu treffen.
Rundschreiben vom 17.03.2022
Im Schreiben wird auf die konkrete Beratung hingewiesen: vor Ort leisten zudem die auch für die Kindertagesbetreuung zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Niedersachsen (Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Landesunfallkasse Niedersachsen). Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.bs-guv.de, www.guvh.de, www.guv-oldenburg.de und www.lukn.de.