Nordrhein-Westfalen-Fahne

NRW – Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben so weit möglich geöffnet.
  • Schließungen von Angeboten werden nicht immer zu verhindern sein, Eltern haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung.
  • Bei einem Infektionsfall in einem Kindertagesbetreuungsangebot besteht eine Testpflicht für die Kinder.
  • In den Kommunen, in denen PCR-Pooltests angeboten werden, muss aufgrund mangelnder Laborkapazitäten unter Umständen wieder auf Schnelltests umgestellt werden.
  • Im Anhang finden Sie einen Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall.

Diese Informationen wurden dem Ministerschreiben vom 28.01.2022 entnommen. Das vollständige Schreiben aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:

TIPP: Download und Ausdrucken sind möglich!
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