Das Wichtigste in Kürze:
- Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben so weit möglich geöffnet.
- Schließungen von Angeboten werden nicht immer zu verhindern sein, Eltern haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung.
- Bei einem Infektionsfall in einem Kindertagesbetreuungsangebot besteht eine Testpflicht für die Kinder.
- In den Kommunen, in denen PCR-Pooltests angeboten werden, muss aufgrund mangelnder Laborkapazitäten unter Umständen wieder auf Schnelltests umgestellt werden.
- Im Anhang finden Sie einen Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall.
Diese Informationen wurden dem Ministerschreiben vom 28.01.2022 entnommen. Das vollständige Schreiben aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
TIPP: Download und Ausdrucken sind möglich!