Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert mit beiliegendem Schreiben über die Bereitstellung von Selbsttests.
Die Tests dienen der anlassbezogenen Testungen der betreuten Kinder. Die Selbsttests werden zur Verteilung an die Eltern der betreuten Kinder zur Verfügung gestellt. […] Ich bitte eine entsprechende Auslieferungsmöglichkeit an die Empfänger, das heißt durch die Träger bzw. die Einrichtungen und Jugendämter für die Kindertagespflege und Brückenprojekte, zu gewährleisten.
Zitat aus dem u.g. Schreiben
Den vollständigen Text finden Sie hier: