Wir arbeiten zusammen mit
Mitgliedschaft
Die BVK e.V. ist Mitglied im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.:
ist seit 2003 als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei tätig.
Durch ihre Tätigkeit als Dozentin in der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen seit dem Jahre 2008 – anfangs nach DJI-Curriculum, inzwischen nach QHB – liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit inzwischen im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts, hier insbesondere der Bereich der Kindertagesbetreuung.
In der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen wird sie für die Module „Aufbau Kindertagespflege“ eingesetzt, was die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagespflege, die Themen Steuern und Versicherungen, Haftung und Aufsichtspflicht, die Betreuungsverträge und den Datenschutz umfasst.
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